DANIEL HENTSCHEL PERSONALBERATUNG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Vertragsgrundlage
Version 01/2025  ·  Gültig ab 01. Januar 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Beauftragungen von Daniel Hentschel – Der Personalberater, Bautzner Landstraße 92a, 01324 Dresden, im Rahmen der Direktsuche, des Executive Search sowie des Career Placements. Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Personalberater stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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Automatische AGB-Aktivierung: Mit der Öffnung, dem Empfang oder der Weiterleitung eines Kandidatenprofils – gleichgültig ob per E-Mail, digitaler Übermittlung oder in sonstiger Form – erkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich und ohne Vorbehalt an. Einer gesonderten schriftlichen Zustimmung bedarf es nicht.
§1
Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Personalberater mit der Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Fach- und Führungskräften aus der Datenbank des Personalberaters bzw. durch die Direktsuche passender Kandidaten nach vorgegebenen Anforderungsprofilen des AG.

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Daniel Hentschel – Der Personalberater und dem Auftraggeber im Bereich der Personalvermittlung und des Executive Search. Der AG entscheidet eigenverantwortlich über die Einstellung und trägt sämtliche damit verbundenen Risiken. Der AG verpflichtet sich, alle relevanten Informationen zur Stelle vollständig und zutreffend bereitzustellen.

§2
Leistungen des Personalberaters

Der Personalberater sucht auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten Stellenbeschreibungen oder Anforderungsprofile geeignete, qualifizierte Bewerber für den AG und stellt dem AG deren Bewerbungsunterlagen zur Verfügung. Der Personalberater arrangiert bei Interesse Vorstellungstermine beim AG.

Der Personalberater übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Kandidaten übermittelten Angaben, es sei denn, ihm war deren Unrichtigkeit positiv bekannt.

§3
AGB-Aktivierung durch Profilempfang

Mit dem Empfang, der Öffnung oder der Weiterleitung eines Kandidatenprofils – unabhängig vom Übertragungsweg (E-Mail, Portal, Fax, persönliche Übergabe oder sonstige digitale Übermittlung) – erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich und ohne Einschränkung an.

Einer gesonderten Auftragserteilung, Unterschrift oder ausdrücklichen Zustimmung bedarf es nicht. Die Entgegennahme des Profils gilt als konkludente Annahme der Vertragsbedingungen.

⚠ Schutzfrist – 24 Monate

Stellt der Auftraggeber den vorgestellten Kandidaten innerhalb von 24 Monaten nach erster Profilvorstellung ein – unmittelbar oder mittelbar, einschließlich einer Einstellung über verbundene Unternehmen, Dritte oder nach zwischenzeitlicher Kündigung dieses Vertrages – entsteht automatisch der vollständige Vermittlungsanspruch gemäß § 6. Das volle Honorar wird sofort fällig.

§4
Datenschutz, Vertraulichkeit & Eigentum

Die Bewerbungsunterlagen, die der AG vom Personalberater erhält, bleiben Eigentum des Personalberaters. Jedes Profil ist streng vertraulich zu behandeln und bei Nichteinstellung des Bewerbers an den Personalberater zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Eine Weitergabe an Dritte oder verbundene Unternehmen ist ohne schriftliche Zustimmung des Personalberaters ausdrücklich untersagt.

Beide Parteien verpflichten sich zur vollständigen Einhaltung der DSGVO. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO wird ausdrücklich ausgeschlossen.

AG und der Personalberater verpflichten sich, über alle Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihren Mitarbeitern im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Kenntnis gelangen, dauerhaft Stillschweigen zu bewahren.

§5
Klarstellung zum AGG

„Bewerber", „Kandidat", „Mitarbeiter" etc. verstehen sich in diesem Vertrag und in der gesamten Kooperation rein funktionsbezogen und geschlechtsneutral. Beide Vertragspartner werden das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten.

§6
Honorar, Jahreszielgehalt & Fälligkeit

Die Leistung des Personalberaters gilt als erbracht, wenn zwischen einem von ihm vorgeschlagenen Kandidaten und dem AG ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Für jeden so vermittelten Kandidaten ist ein Honorar fällig. Die Vermittlungsgebühr entsteht ebenso bei mittelbarer Einstellung über verbundene Unternehmen oder Dritte.

25 %
des vereinbarten
Bruttojahreszielgehalts
zzgl. gesetzl. MwSt.
Sofort
fällig mit Zugang
der Rechnung –
ohne Abzug
Definition Jahreszielgehalt

Das Jahreszielgehalt umfasst sämtliche Vergütungsbestandteile des ersten Beschäftigungsjahres, insbesondere:

  • Fixgehalt (Jahresbrutto)
  • Variable Vergütung / Boni / Prämien
  • Zulagen und Zuschläge
  • Geldwerte Vorteile
  • Private Nutzung eines Dienstwagens (Bewertung nach 1%-Regelung)
  • Sämtliche sonstigen vertraglich vereinbarten Vergütungsbestandteile
Meldepflicht & Vertragsstrafe

Der AG verpflichtet sich, den Personalberater innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss über die Einstellung zu informieren und das korrekte Bruttojahreszielgehalt mitzuteilen.

Vertragsstrafe bei Verletzung der Meldepflicht

Unterlässt der AG schuldhaft die Meldung, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe der regulären Vermittlungsgebühr (25 % des Jahreszielgehalts) als vereinbart. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§7
Mitwirkung des Auftraggebers

Der AG verpflichtet sich, durch folgende Maßnahmen die Erreichung des Vertragsziels aktiv zu fördern:

  • Eine Entscheidung über die Einladung zu einem Gespräch sollte innerhalb von drei Werktagen nach Übersendung der Bewerberunterlagen herbeigeführt werden.
  • Bei positivem Entscheid ist der Bewerber umgehend (innerhalb der nächsten 5 Arbeitstage) einzuladen. Bei negativem Entscheid werden die Unterlagen zurückgereicht. In beiden Fällen wird der Personalberater vorab informiert.
  • Der AG informiert den Personalberater vorab über vereinbarte Gesprächstermine und gibt nach den Gesprächen ausreichend Hinweise zur Optimierung der Personalsuche.
  • Der AG informiert den Personalberater über jedes Vertragsangebot an den Bewerber inklusive angebotenem Jahresgehalt und Arbeitsbeginn.
  • Der AG informiert den Personalberater über den beidseitigen Vertragsabschluss und teilt das Bruttojahresgehalt des eingestellten Bewerbers mit – spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Unterzeichnung.
§8
Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsbeziehung sowie für 24 Monate nach deren Ende keine Mitarbeiter oder Kandidaten des Personalberaters direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.

Vertragsstrafe

Bei schuldhaftem Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € netto zzgl. MwSt. je Verstoß fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§9
Gewährleistung, Haftung & Nachbesetzung

Für eine erfolgsabhängige Suche wird keine Gewährleistung bzw. Garantie übernommen. Der Personalberater schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg.

Eine Rückerstattung der Vergütung oder kostenlose Nachbesetzung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Der Personalberater haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§10
Kündigung

Dieser Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Honoraransprüche für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit sind von einer Kündigung unberührt.

Kommt ein Vertragsabschluss mit einem vorgestellten Kandidaten nach der Kündigung – jedoch innerhalb der Schutzfrist von 24 Monaten ab erster Profilvorstellung – zustande, besteht der volle Honoraranspruch gemäß § 6 fort und wird sofort fällig.

§11
Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dresden. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Sollten eine oder mehrere vertragliche Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen fort. Die ungültigen Bestimmungen werden durch gültige Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglich gewollten Regelungen am nächsten entsprechen.